Unser Team legt seit vielen Jahren einen großen Wert auf eine individuelle Beratung und ein persönliches Verhältnis zum Mandanten.
Unser Tätigkeitsgebiet erstreckt sich hierbei von der Finanzbuchführung über Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Erstellung von Jahresabschlüssen und privater sowie betrieblicher Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmungen und Privatpersonen.
Wir bieten Ihnen daher branchenspezifische, individuell für Sie aufbereitete betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Jahresabschlüsse.
Einen Überblick über unsere Kernkompetenzen erhalten Sie im Folgenden.
Unser hohen Verantwortung werden wir durch laufende Schulungen bei zertifizierten Lehrgangswerken und einer modernen Kanzleiausstattung und -struktur gerecht. Darüber hinaus informiert Sie unser stets aktualisiertes Newsletter über alle wesentlichen Neuerungen.
Für eine erste Kontaktaufnahme stimmen Sie gerne einen Termin mit uns ab.
Trotz individueller und fürsorglicher Beratung noch ein kleiner Tipp:
Eine optimale Beratung setzt voraus, dass Sie auch Fragen stellen.
Fühlen Sie sich manchmal durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht überfordert?
Mit uns lösen sich diese Sorgen in Luft auf. Professionell und verlässlich unterstützen wir Sie als Ihr Partner. Wir beraten Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten und finden Lösungen bei steuer- und abgabenrechtlichen Problemen. Auf Wunsch übernehmen wir auch bei den Finanzbehörden Ihre Vertretung. Zudem kümmern wir uns für Sie um die laufend zu führende Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses.
Erfolgreich sein setzt Planung voraus, doch das können Sie getrost uns überlassen. Wir informieren Sie regelmäßig über Ihre steuerliche Situation und erstellen Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. So wird es möglich, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um zufriedenstellende Steuerergebnisse zu erzielen.
Unsere laufende Steuerberatung
- Regelmäßige Information über für Sie bedeutsame Neuerungen im Steuerrecht
- Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Überschuss-Rechnung
- Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
- Laufende Vertretung vor der Finanzbehörde oder ausschließlich in Sonderfragen
- Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens (laufende Anlage-, Finanz- und Lohnbuchhaltung)
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, juristische Personen und Unternehmen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen
Unsere Sonderberatung
- Umfassende Betriebs- und Wirtschaftsberatung
- Planung von Liquidationen, Neu- und Umgründungen
- Beratung bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
Unsere sonstigen Beratungs- und Serviceleistungen
- Steuerplanung
- Beratung Ihres Buchhaltungspersonals
- Begleitung bei Bankgesprächen
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
Was müssen Sie bei einer lückenlosen Buchhaltung alles beachten?
Die beständige Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens bildet erst die Grundlage einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Hinzu treten die Kostenplanung sowie die Erfolgskontrolle mittels wichtiger Auswertungen (BWA). Ebenso die Offene-Posten-Buchführung ist ein wesentlicher Bestandteil eines optimalen betrieblichen Rechnungswesens.
Unsere Finanzbuchhaltung beinhaltet also auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse für Ihr Unternehmen!
Ein umfassendes Reporting geht mit der Übernahme Ihrer Buchhaltung Hand in Hand. Mit diesem Controlling-Reporting erhalten Sie unter anderem einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Damit bekommen Sie tieferen Einblick in die Finanzsituation und die Liquiditätslage Ihres Unternehmens. So können Sie rechtzeitig notwendige Schritte einleiten.
Unterschiedliche Unternehmen brauchen verschiedene Lösungen.
Aus diesem Grund muss auch der Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen und die jeweilige Gewinnermittlungsart angepasst werden. Die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bilden hierbei die Grundlage.
Sie möchten Ihre Buchhaltungsagenden nicht zur Gänze an uns abgeben?
Kein Problem! Wir bieten ebenso die Möglichkeit, diese ganz oder nur teilweise selbst zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten und mit unseren Systemen kompatiblen Buchhaltungs-Software mit entsprechender Schnittstelle zur kostengünstigen und schnellen Übernahme Ihrer Daten. Zudem halten wir Sie regelmäßig über aktuelle und wichtige Änderungen aus dem Steuer- und Handelsrecht auf dem Laufenden.
Das Leistungsfeld „Buchhaltung“ beinhaltet
- Bearbeitung auf dem gewünschten Wege: nach den von Ihnen eingereichten Grundaufzeichnungen (Papierform oder Online)
- kontinuierliche Abstimmung Ihrer Konten und Reporting über Ihren Geschäftsverlauf
- Organisation des Rechnungswesens
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
- Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen
- Erstellung offener Posten von Kunden und Lieferanten
- Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Die betriebswirtschaftliche Auswertung kann nach Ihren Wünschen individuell gestaltet werden. (Mehrjahresvergleiche, branchenspezifische Darstellung, etc.)
- Aufbereitung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
- Auf Wunsch Branchenvergleich (Gegenüberstellung des eigenen Betriebes zu bundesweiten Vergleichsbetrieben in grafischer Darstellung)
- Reportingbericht
- Bei Verhinderung (z.B. Urlaub) Ihres / Ihrer festen Sachbearbeiters / Sachbearbeiterin, nahtlose Bearbeitung durch eine eingeführte Staffelmethode
- Die eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen Pro der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH in der aktuellen Fassung die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung.
Besonders bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gilt: Man lernt nie aus! Aus diesem Grund bilden sich unsere Mitarbeiter kontinuierlich weiter, um den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet gerecht zu werden.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders komplex, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Aus diesem Grund ist die Fehlergefahr groß.
Um daraus entstehende Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, diese Agenden an Experten zu übertragen.
Das gewährleistet höhere Abrechnungssicherheit, raschere Auswertungen und die professionelle Erledigung folgender Leistungen:
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Auf Sie individuell abgestimmte Erfassungsvorlagen für die Lohn- und Gehaltsbestandteile Ihrer Arbeitnehmer
- An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Erstellung von Jahresmeldungen (z.B. bei Berufsgenossenschaften und Krankenkassen)
- Berechnung laufender Lohnabgaben
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
- Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern
- Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Die eingesetzte Software LODAS der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH in der aktuellen Fassung die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung.
Die steuerverschärfende Rechtslage macht die Erstellung des Jahresabschlusses zunehmend komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Wissen zur Verfügung.
- Erstellung Jahresabschluss gemäß handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
- Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen
- Erstellung aller steuerlicher Jahres-Erklärungen (z.B. Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gesonderte und Einheitliche Feststellungen etc.)
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- auf Wunsch gerne auch Gespräche mit der Hausbank
- Die eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen Pro der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH in der aktuellen Fassung die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Entwicklung des Jahresabschlusses.
Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie bei der Definition steueroptimaler Lösungen. Ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Rentenbesteuerung, mit uns haben Sie einen kompetenten Partner.
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- aktuelles Wissen betreffend Gesetzeslage und Steuerrechtsänderungen
- umfassende Unterstützung bei der Übergabe Ihrer Unterlagen/Daten an uns
- Prüfung Ihres Steuerbescheids
- Unterstützung bei Einsprüchen bzw. Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen und / oder Heraufsetzungsanträgen
Mit der Wahl der Rechtsform treffen Sie eine richtungsweisende Entscheidung. Wir beraten Sie in allen Fragestellungen, die sich anlässlich einer Unternehmensgründung ergeben.
- Ausführliche Beratung bzgl. Rechnungslegung und Anforderungen der Finanzverwaltung an den Unternehmer / die Unternehmerin
- Prüfung Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
- Fahrplan: in die Einzelunternehmung, in die GmbH, in die GmbH & Co.KG, etc.
- Unterstützung bei Finanzgesprächen
- Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
Bei einer kompetenten wie umfassenden Beratung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts kommt es vor allem auf das richtige Zusammenspiel an: Die Kompetenzen aus Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftlicher Beratung treffen hier aufeinander. Nur wenn alle diese Gebiete perfekt ineinandergreifen, kann eine lösungsorientierte Beratung gewährleistet werden.
Denn eine gesellschaftsrechtliche Beratung ist ohne steuerliches Fachwissen genauso wenig möglich, wie eine steuerliche Optimierung ohne Beachtung des rechtlichen Rahmens. Unser eingespieltes Team verfügt über das passende Wissen in allen Bereichen und bietet sowohl Existenzgründern als auch bestehenden Gesellschaften den optimalen Rundumservice mit maßgeschneiderten Lösungen.
- Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Wahl der Gesellschaftsform
- Beratung bei Unternehmenskäufen oder Unternehmensverkäufen
- Unternehmensnachfolge
- Neugründung von Gesellschaften
Bei der Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Sie können das Wissen unserer Spezialisten dafür nützen, Ihre Unternehmensnachfolge optimal und wie gewünscht zu gestalten.
- Beratung Steuer- und Rechtsthemen
- Beratung zur finanziellen Sicherheit im Ruhestand
- Beratung zur Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens
- erbrechtliche Aspekte
- Zusammenarbeit mit dem Notar Ihres Vertrauens bei Erbfolgeregelungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensteile
- gesellschaftsrechtliche Beratung
Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht hat nach der Gesetzesänderung im Jahre 2017 wiederum an Komplexität zugelegt. Gerne helfen wir Ihnen dabei Ihre Wünsche und Vorstellungen in Einklang mit dem geltenden Recht zu bringen und dabei eine möglichst hohe Effizienz zu schaffen.
- Erstellung der Erbschaft- und/oder der Schenkungssteuererklärung
- Optimierung der steuerlichen Auswirkungen insbesondere unter dem Aspekt der Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge
- Eingehende Beratung der Gestaltungsmöglichkeiten
- Zusammenarbeit mit dem Notar Ihres Vertrauens bei Erbfolgeregelungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensteile